Obsah
Gemäß § 3 des Abs. 3, des Abs. 4 des Gesetzes Nr. 128/2000 Slg. über Gemeinden und auf Grund des Beschlusses der Vertretung der Gemeinde
Horní Blatná, vom 06.11.2006
wurde ein Antrag an den Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses
auf die Wiederverleihung des Titels der Stadt eingereicht.
Auf Grund des Beschlusses Nr. 16 des Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses
vom 23. Januar 2007
wird der Gemeinde Horní Blatná die Möglichkeit zurückgegeben, in ihrem Namen die
STADT zu verwenden.